Begründung
zum Bebauungsplan HafenCity 10
zum Bebauungsplan HafenCity 10
Grundlage des Bebauungsplans ist das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 3. No- vember 2017 (BGBl. I S. 3635), zuletzt geändert am 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728, 1793). In Erweiterung der städtebaulichen Festsetzungen enthält der Bebauungsplan bauordnungs-, abwasser-, klimaschutz- und naturschutzrechtliche Festsetzungen.
Das Planverfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss M 5/10 vom 30. Juni 2010 (Amtl. Anz. S. 1173) mit der Änderung vom 6. März 2020 (Amtl. Anz. S. 356) eingeleitet. Die Bürger- beteiligung mit öffentlicher Unterrichtung und Erörterung und zwei öffentliche Auslegungen haben nach den Bekanntmachungen vom 7. Juni 2010, 20. Dezember 2012, 6. März 2020 und
Nach der ersten öffentlichen Auslegung wurde das Plangebiet im Südosten südlich Versmann- straße um eine kleine Fläche am Baakenhafen verkleinert. Die abgetrennte Fläche wurde in den Geltungsbereich des Bebauungsplans HafenCity 11 vom 23. Dezember 2014 (HmbGVBl. 2015 S. 1) aufgenommen. Weiterhin wurde das Plangebiet nach der ersten öffentlichen Aus- legung im südöstlichen Teil im Bereich des Baufelds 78 (damaliges Kerngebiet „MK 9“) nörd- lich Versmannstraße um Flächen aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans HafenCity 11 etwas vergrößert. Die Plangebietsänderungen erfolgten, damit jeweils das gesamte Baufeld in einem Plangebiet liegt.
Nach der zweiten öffentlichen Auslegung wurde die Fläche für den Gemeinbedarf (Schule/Kita) und das damalige Kerngebiet „MK 9“ sowie Erschließungsflächen vom Geltungs- bereich des Bebauungsplans HafenCity 10 abgetrennt (siehe Anlage). Das Bebauungsplan- verfahren HafenCity 10 wurde mit dem verkleinerten Geltungsbereich weitergeführt. Das Be- bauungsplanverfahren für das abgetrennte südöstliche Plangebiet wurde mit der neuen Be- zeichnung HafenCity 17 weitergeführt. Bezugnahmen auf das Gebiet des Bebauungsplans HafenCity 17 erfolgen auch in dieser Begründung, weil das Gebiet Teil des planerisch zusam- menhängenden Quartiers „Am Lohsepark“ ist.
Nach der zweiten öffentlichen Auslegung wurde der Bebauungsplan in Einzelheiten geändert. Die Grundzüge der Planung wurden nicht berührt, sodass die Änderungen ohne erneute öf- fentliche Auslegung vorgenommen werden konnten. Eine Beteiligung der von den Planände- rungen Betroffenen gemäß § 4a Absatz 3 Satz 4 BauGB hat stattgefunden.
Das Plangebiet grenzt unmittelbar östlich an das Zentrum der HafenCity, das um den Magde- burger Hafen entsteht. Mit den Bebauungsplänen HafenCity 10 und HafenCity 17 (abgetrenn- ter Bereich) sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines ge- mischt genutzten Quartiers rund um die zentrale Parkanlage der HafenCity, dem Lohsepark,
geschaffen werden. In den Plangebieten sollen insbesondere Wohnungen, Büros, Schulflä- chen (HafenCity 17) und ein Gedenkort mit Dokumentationszentrum für die in der Zeit des Nationalsozialismus von dort durchgeführten Deportationen entstehen. Kindertagesstätten, Einzelhandels- und gastronomische Nutzungen in den Erdgeschossen tragen zu einer Bele- bung des Quartiers bei. Der unter Denkmalschutz stehende Teil des Hildebrandtblocks mit bestehender Museumsnutzung und die benachbarten Gebäude werden planungsrechtlich ge- sichert.
Für die drei Baublöcke südlich des Hildebrandtblocks zwischen Shanghaiallee und Lohsepark wurden Baugenehmigungen erteilt. Dort sind ca. 430 Wohnungen (davon 128 öffentlich geför- derte Studentenwohnheimplätze), zudem drei Kindertagesstätten, Büros, ein Hotel und publi- kumsbezogene Erdgeschossnutzungen entstanden. Gegenüber der HafenCity Universität an der Versmannstraße (Flurstücke 2450 bis 2452) wurden ein Büroturm sowie Miet- und Eigen- tumswohnungen gebaut. Der Lohsepark ist als öffentliche Parkanlage, in der Spiel- und Frei- zeitangebote für alle Altersklassen integriert sind, umgesetzt. Am östlichen Rand des Lohse- parks schließt sich der Gedenkort an, der auf Flächen des ehemaligen Hannoverschen Bahn- hofs an die von dort abgefahrenen 20 Deportationstransporte von Juden, Roma und Sinti aus Hamburg und Norddeutschland in die Ghettos und Vernichtungslager Ost- und Mitteleuropas in der Zeit des Nationalsozialismus erinnert.
Im östlichen Teil des Plangebiets HafenCity 10 und im Plangebiet HafenCity 17 sollen ein für Hamburg bedeutendes Medienunternehmen, weitere Büronutzungen, kulturelle Ausstellungs- flächen, eine weiterführende Campus-Stadtteilschule, Kindertageseinrichtungen und ein Hotel angesiedelt werden. Für das Medienunternehmen wurde ein städtebaulicher sowie hochbau- licher Wettbewerb durchgeführt. Für den Schulcampus mit ergänzender Kita-Nutzung wurde Ende des Jahres 2017 ein städtebaulicher Wettbewerb für eine 7-zügige Schule ausgelobt. Im Juli 2019 wurde ergänzend eine Machbarkeitsstudie für eine 8-zügige Schule erstellt.
Insgesamt sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von ca. 230.000 m² Bruttogeschossfläche im Plangebiet HafenCity 10 geschaffen werden.